Alle deutschen Gesellschaften, die derzeit Häfen, Flugplätze oder Hotels etc. in Kuba benutzen, müssen damit rechnen, dass sie von den vorherigen rechtmäßigen Eigentümern dieser Einrichtungen auf Entschädigung für die Enteignung von vor 60 (!) Jahren verklagt werden.

Seit dem 21.10.2019 gibt es Verschärfungen beim US-Kuba-Embargo, die vor allem die folgenden Punkte betreffen: Es gibt eine neue De-minimis-Klausel sowie Änderungen bei zwei Allgemeingenehmigungen für Kuba bzgl. Erleichterungen für das Volk und bzgl. Mieten von Flugzeugen etc. Außerdem drohen Entschädigungsklagen! Beitrag in der Gesamtausga

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