Auch nach dem 31. Januar 2020 können Waren somit frei zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gehandelt werden. Dies gilt sowohl in zoll- als auch in außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht. Sämtliche Standards des Europäischen Binnenmarkts bleiben anwendbar, und es werden keine Zollkontrollen an Grenzübergängen durchgeführt werden.

Es ist so weit: Der Brexit wurde am Freitag, dem 31. Januar 2020, um Mitternacht vollzogen. Das Vereinigte Königreich ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr Mitglied der Europäischen Union (EU), und dennoch bleibt zunächst (fast) alles beim Alten – jedenfalls bis zum 31. Dezember 2020. Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF) Neun Monate nach dem B

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