Die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich auf einen Referentenentwurf zum neuen Lieferkettengesetz geeinigt. Auf Unternehmen kommen umfangreiche Kontroll-, Berichts-, Dokumentations- und Handlungspflichten zu.
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