Der Mord an dem saudischen Journalisten Khashoggi dürfte kaum eine Aussetzung einer Ausfuhrgenehmigung rechtfertigen, eine Beteiligung Saudi-Arabiens am Jemen-Krieg aber möglicherweise durchaus. Somit ist bei jeder Aussetzung im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer rechtmäßigen vorläufigen Aussetzung vorliegen.

Nach der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi am 2. Oktober 2018 hat die Bundesregierung beschlossen, für eine Reihe von bereits erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien eine „vorläufige Aussetzung“ auszusprechen. Die betroffenen Ausführer fragen sich, ob eine solche vorläufige Aussetzung recht

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