Im Februar 2020 ist die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 (AGG 28) in Kraft getreten. Sie erfasst als Folge des deutsch-französischen „Abkommens über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ aus dem Oktober 2019 bestimmte Fälle von Rüstungsgüterzulieferungen nach Frankreich und soll diese entsprechend vereinfachen.
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