Exportrechtliche Konflikte bei der Fortsetzung des Iran-Geschäftes können gelöst werden, wenn Anträge auf Ausnahmen bei den EU- und US-Behörden erfolgreich sind.

Viele Exporteure fragen sich, wie sie sich dagegen wehren können, dass ihnen die US-Regierung mit völkerrechtswidrigen extraterritorialen Maßnahmen das Iran-Geschäft zerstört. Ist die EU-Antiboykott-VO 2271/96, die durch VO 2018/1100 und DVO 2018/1101 novelliert wurde, eher Fluch oder Segen? Wie können sich betroffene Exporteure konkret wehre

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