Viele Exporteure fragen sich, wann das US-Exportrecht anwendbar ist, und falls dies der Fall ist, wann es zu US-Genehmigungspflichten führt. Was bedeutet hierbei die doppelte Geschäftsführerrolle (als US- und als Nicht-US-Person) und was die Involvierung von US-Töchtern vor allem beim Iran-Geschäft? Dies wird anhand eines Grundfalles aufgezeig