Mit dem Abkommen über das CO2-Grenzausgleichssystem bepreist die Europäische Union Emissionen, die bei der Produktion von Waren entstanden sind, die in die EU eingeführt werden. In Kraft trat der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bereits am 1. Oktober 2023. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2025 und wird am 1. Januar 2026 vom ope