Kürzlich haben das Oberlandesgericht (OLG) Köln und das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) Hamburg im Zusammenhang mit Iran-Sanktionen zwei konträre Entscheidungen zur EU-Blocking-Verordnung gefällt. Das HansOLG hat nunmehr den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.
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Das HansOLG hat mit Beschluss