Das Hanseatische OLG hat dem EuGH die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung der EU-Blocking-Verordnung vorgelegt. Die zu erwartenden Antworten des EuGH werden unter anderem auch in diversen ähnlich gelagerten Verfahren beachtet werden, die derzeit bei nationalen Gerichten anhängig sind.

Kürzlich haben das Oberlandesgericht (OLG) Köln und das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) Hamburg im Zusammenhang mit Iran-Sanktionen zwei konträre Entscheidungen zur EU-Blocking-Verordnung gefällt. Das HansOLG hat nunmehr den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF) Das HansOLG hat mit Beschluss

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