Das Coronavirus führt dazu, dass verstärkt Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung benötigt werden. Beim Handel mit Desinfektionsmitteln bestehen in der EU strikte Hürden aufgrund des Biozidrechts bis hin zu einem Vermarktungsverbot. In Deutschland ist der Handel zulässig, wenn die Anforderungen der beiden Allgemeinverfügungen der zustän