Das Eigentum an einer Sache beurteilt sich immer nach dem Recht des Landes, in dem sich die Sache befindet (Lex rei sitae). Das bedeutet, dass der Eigentumsvorbehalt international in etwa 10% der Länder als Sicherungsmittel komplett versagt; zudem sind sehr oft Formerfordernisse zu erfüllen.
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