Immer wieder werden beim Sanktionslistenscreening Bedenken aus export- oder datenschutzrechtlicher Perspektive geäußert. Vor allem stellt sich hier die Frage, ob auch gegen Sanktionslisten des Auslands gescreent werden darf.
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Ausgangsfall
Der Konzern D, mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften unt