Auch beim konzerninternen Export von Technologie oder Software stellen sich Fragen zu Organisationspflichten mit besonderer Heftigkeit: Wenn per E-Mail Technologie von der Mutter an eine ausländische Tochter weitergeleitet wird, glauben die beteiligten Unternehmen, nur zum Besten des Konzerns zu handeln, der auf solche Technologietransfers zwingend angewiesen ist. Dabei wird leider häufig die exportrechtliche Brisanz übersehen.

Kann eine Muttergesellschaft haften, weil ihre Tochtergesellschaften Exportverstöße begehen? Und was muss vor allem beim Technologieaustausch innerhalb eines Konzerns mit Mitarbeitern und Unternehmen im Ausland beachtet werden? Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF) Ausgangsfall D in Deutschland hat 100%ige Tochtergesellschaften im In- und Ausland.

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