Mit der Neufassung des AWG zum 1. September 2013 wurde erstmals in ihrem § 22 Abs. 4 AWG explizit die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstanzeige gesetzlich anerkannt.

In der Exportwirtschaft lassen sich Exportverstöße nicht ganz vermeiden. Viele hängen damit zusammen, dass Einzelgenehmigungen nicht beantragt werden, u.a. weil nicht erkannt wurde, dass es um ein gelistetes Gut geht. Andere hängen damit zusammen, dass die Nebenbestimmungen zu Allgemeingenehmigungen nicht richtig beachtet werden. Welche Rolle s

Lesen Sie zwei Wochen kostenfrei...

Wir machen Ihnen den Einstieg leicht.

Registrieren Sie sich hier für einen kostenfreien Probezugang zum E-Magazin.

Registrieren


Sie sind bereits Asia Bridge Abonnent?

Kunden-Login

Aktuelle Beiträge